EKHN

Nachbarschaftsraum Rhein-Lahn-Eck

Seit einigen Jahren gehen die Kirchenmitgliederzahlen der katholischen und der evangelischen Kirche zurück. Damit sinken die Einnahmen der Kirchensteuer, die unterandem die Arbeit der Gemeinden und den Erhalt der Gebäude vor Ort unterstützt. Hinzu kommt der Fachkräftemangel auch im Pfarramt: mehr Pfarrer werden in den Ruhestand versetzt, als nachrücken. Darüber hinaus wird es in vielen Kirchengemeinden immer schwieriger, genügend Ehrenamtliche für den Kirchenvorstand oder die Gemeindearbeit vor Ort zu finden. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) begegnet diesen Herausforderungen mit dem ekhn2030-Prozess, den sie 2019 auf den Weg gebracht hat:

Einzelne Kirchengemeinden werden in Regionen zusammenzufassen. Damit ist die Erwartung verbunden, dass sich in der Region genügend Ehrenamtliche finden lassen, die sich um die Kirchenvorstandsarbeit und die Gemeindearbeit vor Ort kümmern, dass Gebäude gemeinsam genutzt und dafür andere veräußert werden können und dass Pfarrer die Bedürfnisse der gesamten Region im Blick haben und versorgen.

Seit dem 1. Januar 2024 bilden die Kirchengemeinden in Lahnstein, Braubach, Frücht und Bad Ems offiziell einen Nachbarschaftsraum. Das heißt, dass die Kirchengemeinden näher zusammenrücken und gemeinsam Entscheidungen treffen müssen 

  • in welcher Rechtsform die Kirchengemeinden miteinander verbunden sein und miteinander arbeiten wollen,
  • welche Gebäude im Nachbarschaftsraum weiterhin durch die Gesamtkirche finanziert werden und welche entweder durch eigene Mittel getragen oder verkauft werden
  • wo künftig das gemeinsame Gemeindebüro eingerichtet werden soll

Die Kirchenvorstände im Rhein-Lahn-Eck haben sich für die Rechtsform der Arbeitsgemeinschaft ausgesprochen, die zum 1.1.2027 in Kraft tritt. Dieses Modell bringt die kleinste Veränderung, denn die einzelnen Kirchengemeinden bleiben samt ihrer Kirchenvorstände und Haushalte erhalten. Hinzu kommt ein Geschäftsführender Ausschuss, der für Fragen rund um Personal und Gebäude zuständig ist.

Seit dem 1. Januar 2025 arbeiten die Pfarrpersonen im Nachbarschaftsraum mit einem Kirchenmusiker und einem potentiellen Gemeindepädagogen als Verkündigungsteam zusammen. Offiziell sind die Pfarrstellen nicht mehr bei den einzelnen Gemeinden angesiedelt, sondern im Dekanat. Die Pfarrerinnen und Pfarrer haben weiterhin ihre Seelsorgebezirke, sodass die persönliche Beziehung zum bisherigen Pfarrer nicht verloren geht. Darüberhinaus werden die Pfarrer mit dem Leitungsgremium des Nachbarschaftsraums und dem Dekanatssynodalvorstand erarbeiten, wie ein gemeindeübergreifender Dienst im Nachbarschaftsraum gestaltet werden kann.

Kirchengemeinden im Nachbarschaftsraum