Ein Abschied, der zum Leben gehört
Wenn ein uns nahestehender Mensch verstirbt, ist das eine schmerzliche Erfahrung.
Durch Film und Medien sind Sterben und Tod zwar täglich präsent, berühren uns meist aber nicht. Die unmittelbare Konfrontation mit dem Tod ist hingegen selten geworden. Die meisten Menschen versterben heute nicht mehr zu Hause im Familienkreis, sondern in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Dadurch nimmt bei den Hinterbliebenen die Unsicherheit im Umgang mit dem Verstorbenen und dem Tod zu.
Wichtig zu wissen:
- Keinem verstorbenen Gemeindemitglied wird aufgrund seiner Todesumstände eine kirchliche Bestattung verwehrt.
- Verstorbene Kinder, die nicht getauft sind, werden auf Wunsch der Eltern kirchlich bestattet. Dasselbe gilt für tot geborene Kinder und Föten.
Wenn Ihr verstorbener Angehörige in der evangelischen Kirche war, teilen Sie dies bitte dem Bestatter Ihrer Wahl mit. Dieser wird dann Kontakt mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer aufnehmen und den Termin für die Bestattung abstimmen. Sobald der Termin feststeht, wird sich die Pfarrerin oder der Pfarrer mit Ihnen in Verbindug setzen, um einen Termin für ein Trauergespräch zu vereinbaren. In diesem Gespräch werden Sie über die verstorbene Person sprechen. Je mehr Sie erzählen, um so lebhafter wird das Bild für die Pfarrperson und umso persönlicher kann die Ansprache in der Trauerfeier gestaltet werden. Außerdem werden Sie alle weiteren wichtigen Fragen in Bezug auf die Trauerfeier klären:
- Welche Lieder aus dem Gesangbuch soll die Trauergemeinde singen? Der Gesang verbindet die Trauer mit der christlichen Auferstehungshoffnung und gibt Worte, wo unsere fehlen.
- Gibt es einen Bibelvers oder einen Psalm, der der verstorbenen Person wichtig war?
- Möchten Sie anschließend zum Trauerkaffee einladen?
Die Begleitung durch die Kirche, die oft an alte Traditionen anknüpft, erleben viele als hilfreich und tröstend:
- Forschungen zum Trauerprozess haben gezeigt, dass es leichter fällt, sich vom Verstorbenen zu verabschieden, wenn man sie oder ihn noch einmal sehen und berühren kann. Wenn Sie es wünschen, wird der Bestatter die verstorbene Person zu Hause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim aufbarren. Gerne kommt dann eine Pfarrperson dazu und steht Ihnen beim Abschiednehmen mit einer Aussegnung bei.
- Im Trauergespräch mit der Pfarrperson können Sie das Leben Ihres Angehörigen noch einmal Revue passieren lassen, Gutes aber auch Schlechtes in einem geschützen Rahmen benennen und der Trauer Raum geben.
- In der Trauerfeier erinnert die Pfarrperson mit einer Ansprache an das Leben der verstorbenen Person. Gesänge, Psalmgebete und Lesungen, die die christliche Auferstehungshoffnung nahebringen, wollen trösten und Kraft geben.
- Der gemeinsame Gang zum Grab, wo gemeinsam das Vaterunser gebetet wird.
- Die Beileidsbekundungen am Grab bringen die Trauergemeinde mit den Angehörigen in Kontakt und brechen so eine Barriere des Schweigens.
- Das anschließende Trauerkaffee gibt Raum für Begegnungen und Erinnerungen.
- Sie werden eingeladen, den nächsten Sonntagsgottesdienst zu besuchen. Die Kirchengemeinde wird dann an den Verstorbenen erinnern und die Angehörigen und Trauernden in ihre Gebete einschließen.
- Im November erhalten Sie eine schriftliche Einladung zum Gottesdienst am Totensonntag (Ewigkeitssonntag). In diesem Gottesdienst wird noch einmal aller Verstorbener des zurückliegenden Kirchenjahres gedacht, ihre Namen verlesen und Kerzen entzündet.