Der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde und fördert das christliche Leben in der Kirchengemeinde. Zum Beispiel sucht, beauftragt und fördert er geeignete Personen für ehrenamtliche Aufgaben oder vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr.
Der Kirchenvorstand trifft sich regelmäßig in Sitzungen und Ausschüssen. Trotzdem bedeutet das Amt nicht nur sitzen, reden und bestimmen, sondern auch aufstehen, handeln und selbst anpacken. Die Menschen der Gemeinde sollen wahrgenommen, ihre Anliegen aufgegriffen und Entwicklungen gespürt werden.
Die Amtszeit des Kirchenvorstands beginnt jeweils am 1. September des Wahljahres und beträgt sechs Jahre.
Die Mitglieder des Kirchenvorstands beantworten gerne Ihre Fragen und nehmen Ihre Anregungen gerne auf.