Kirchenmitgliedschaft
Wer Mitglied der evangelischen Kirche ist, zahlt nicht einfach nur Kirchensteuer. Denn bei der Bemessung einer Pfarrstelle zählt jedes einzelne Mitglied. Die Mitgliederzahl in einem Ort ist ausschlaggebend dafür, wie viele Pfarrpersonen mit welchem Stellenanteil beschäftigt werden. Mitglied in der Kirche zu sein, lohnt sich also schon, um die pfarramtliche Versorgung vor Ort sicher zu stellen. Denn nur so kann eine Kirchengemeinde vor Ort Angebote und Strukturen bereitstellen, die es Menschen ermöglicht, ihren Glauben zu leben, mit und über Gott ins Gespräch zu kommen und Angebote in ihrer jeweiligen Lebenssituation wahrnehmen zu können.
Die Kirchenmitgliedschaft ist also ein Solidaritätsmodell: Einerseits ist man kirchensteuerpflichtig, sofern man über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügt. Jedoch kann man die Kirchensteuer bei der jährlichen Steuererklärung wieder absetzen. Außerdem bleiben Sie über die Verwendung der Steuergelder nicht im Ungewissen. Die EKHN legt jedes Jahr die Verwendung der Kirchensteuer im Jahresbericht transparent dar. Die Kirche finanziert nicht nur die Pfarrstelle vor Ort, sondern fördert u.a. die diakonische Arbeit, Kitas uvm. Von all dem profitieren viele Menschen. Darüberhinaus erhält man durch die Kirchenmitgliedschaft Rechte, die Mitgliedern vorbehalten sind:
- Sie dürfen bei einer Taufe das Patenamt übernehmen
- Sie dürfen an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen
- Sie haben Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen.
All diese Rechte verliert man mit dem Kirchenaustritt.
Und wie wird man Mitglied?
Die Kirchenmitgliedschaft wird durch die Taufe begründet. Wer schon getauft ist, ist also Mitglied der Kirche – und zwar immer der Kirchengemeinde seines Wohnorts. Wer seine Mitgliedschaft durch einen Austritt beendet hat, kann jeder Zeit durch einen Wiedereintritt oder Übertritt aus einer anderen Konfession Mitglied werden. Dazu ist ein Gespräch mit dem Ortspfarrer oder bei einer Eintrittsstelle nötig.